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Ausgabe: 3/2015    Presseinfos für Fachmedien

Ende des Flickenteppichs beim Wasserrecht
Vorschriften für Tankanlagen werden vereinheitlicht


sup.- Ist das Grundwasser in Baden-Württemberg weniger schützenswert als das in Bayern? Natürlich nicht und deshalb werden jetzt gesetzliche Unterschiede beim Wasserrecht innerhalb Deutschlands beseitigt. Nicht nur für bundesweit tätige Firmen mit Standorten in mehreren Bundesländern ergibt sich durch diese Novellierung eine Vereinfachung von Planungsaufwand und Behördenkontakten. In den „Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (Landes-VAwS) hat bisher jedes der 16 Bundesländer seine eigenen Regelungen zu Prüfpflichten, Fachbetrieben oder technischen Ausführungen erlassen. So besteht nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) derzeit in einigen Bundesländern eine Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Heizöltanks bereits ab 1.000 Liter Fassungsvermögen, während es anderswo 10.000 Liter sind. Diese komplizierte Rechtslage inklusive diverser Widersprüche und Gesetzeslücken wird durch eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vereinheitlicht, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 in Kraft tritt. Der Grenzwert, ab dem die Fachbetriebspflicht beginnt, liegt dann in ganz Deutschland bei 1.000 Liter Tankinhalt. Das betrifft Neuerrichtungen ebenso wie wesentliche Änderungen oder Instandsetzungen. Damit erweitert sich die Zahl der Betreiber, die für ihre AwSV-Anlagen ausschließlich Fachbetriebe nach Wasserrecht hinzuziehen dürfen. Denn die Gesetzesvorgaben gelten jetzt für den kleinen Heizöltank zur Wärmeversorgung des Büros ebenso wie für das Chemikalien-Lager in der Produktion: Von der Errichtung der Anlagen über Wartungs- und Reparaturmaßnahmen bis hin zur Stilllegung dürfen nur Anbieter zum Einsatz kommen, die über die entsprechenden Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, um die Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes zu gewährleisten. Der Betrieb muss außerdem mindestens alle zwei Jahre überprüft werden und entweder berechtigt sein, ein Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Vertrag mit einer technischen Überwachungsgesellschaft abgeschlossen haben. Da diese Qualitätskriterien für den Auftraggeber meistens nicht ohne weiteres erkennbar sind, empfiehlt es sich, bei der Suche nach einem Fachbetrieb auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik zu achten (www.bbs-gt.de). Alle Anbieter von Leistungen rund um Tank und Rohrleitungen, die dieses Prädikat führen dürfen, entsprechen den Vorgaben des Wasserrechts. Die Prüfbestimmungen zur Gütezeichenvergabe gehen zum Teil sogar weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Grafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik (No. 5217)